§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Mietverträge zwischen Firmenname folgt (im Folgenden „Vermieter“) und dem Mieter über die Anmietung von Kraftfahrzeugen.
(2) Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Der Mietvertrag kommt durch Bestätigung der Mietanfrage durch den Vermieter zustande. Eine Anfrage über das Online-Formular, WhatsApp oder Telefon stellt noch keinen verbindlichen Vertragsschluss dar.
§ 2 Anforderungen an den Mieter
(1) Der Mieter muss zum Zeitpunkt der Anmietung mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines gültigen, in Deutschland anerkannten Führerscheins der jeweiligen Klasse sein.
(2) Bei Anmietung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kopie der Dokumente zur Vertragsdokumentation anzufertigen.
(3) Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter und ausdrücklich eingetragenen Zusatzfahrern geführt werden. Nicht eingetragene Fahrer führen zum Verlust des Versicherungsschutzes.
§ 3 Mietpreis, Kaution
(1) Der Mietpreis richtet sich nach der mit dem Mieter individuell vereinbarten Preisliste. Sofern nicht anders vereinbart, sind im Mietpreis enthalten: Kfz-Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer und ein vereinbartes Inklusiv-Kilometerkontingent.
(2) Bei Übergabe des Fahrzeugs ist eine Kaution in der vereinbarten Höhe zu hinterlegen (Standardrahmen je nach Fahrzeugklasse). Die Kaution wird nach Rückgabe und Überprüfung des Fahrzeugs unverzüglich zurückerstattet, sofern keine Schäden oder offenen Forderungen bestehen.
(3) Die Zahlung erfolgt in bar, per EC-Karte oder per Überweisung. Eine Anzahlung kann verlangt werden.
§ 4 Mietdauer, Rückgabe
(1) Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter und endet mit der vertragsgemäßen Rückgabe an den Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt.
(2) Eine vorzeitige Rückgabe entbindet den Mieter nicht von der Zahlung der vereinbarten Mietkosten.
(3) Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, je angefangene Stunde 1/24 des Tagesmietpreises in Rechnung zu stellen, mindestens jedoch einen branchenüblichen Stundenbetrag (siehe Mietvertrag).
(4) Das Fahrzeug ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übergeben wurde, mit dem gleichen Tankinhalt. Bei abweichendem Tankstand wird der fehlende Treibstoff zuzüglich einer Servicepauschale gemäß Mietvertrag berechnet.
§ 5 Versicherung, Selbstbeteiligung
(1) Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen. Eine Vollkasko- und Teilkaskoversicherung kann optional vereinbart werden.
(2) Im Schadenfall trägt der Mieter pro Schadenereignis eine Selbstbeteiligung in der im Mietvertrag vereinbarten Höhe (sofern Vollkasko vereinbart). Ohne Vollkasko haftet der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen voll.
(3) Der Versicherungsschutz entfällt bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, bei Nichtangabe eines Schadens sowie bei Nutzung durch nicht eingetragene Fahrer.
§ 6 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter ist verpflichtet:
- das Fahrzeug schonend und vorschriftsmäßig zu behandeln,
- die Betriebsstoffe, Reifen und Beleuchtung regelmäßig zu kontrollieren,
- die Verkehrs- und Zulassungsvorschriften einzuhalten,
- das Fahrzeug stets verschlossen abzustellen,
- den Vermieter unverzüglich über Mängel, Schäden oder ungewöhnliche Vorkommnisse zu informieren.
(2) Rauchen sowie der Transport von Tieren ist im Fahrzeug ausschließlich nach vorheriger Absprache und gegen Aufpreis gestattet. Bei Verstoß wird eine Reinigungspauschale gemäß Mietvertrag berechnet.
(3) Fahrten ins Ausland bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
§ 7 Verhalten bei Unfall, Diebstahl und Schäden
(1) Bei Unfällen, Diebstahl, Wildschäden und sonstigen Schäden ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei und den Vermieter zu verständigen.
(2) Der Unfallgegner darf nicht entlassen werden, bevor Name, Anschrift, Versicherung und Kennzeichen aufgenommen sind. Eine schriftliche Schadenmeldung ist umgehend zu erstellen.
(3) Reparaturen am Fahrzeug dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.
§ 8 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer am Fahrzeug entstehen, soweit nicht durch eine wirksame Versicherung abgedeckt.
(2) Der Mieter haftet auch für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften (Bußgelder, Verwarnungen, Mahngebühren) während der Mietdauer und stellt den Vermieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Pro Vorgang wird eine branchenübliche Bearbeitungspauschale gemäß Mietvertrag erhoben.
§ 9 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet für Schäden des Mieters, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 10 Vorzeitige Vertragsbeendigung
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, insbesondere bei: Zahlungsverzug, falschen Angaben des Mieters, unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeugs, Weitergabe an Dritte ohne Erlaubnis oder Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten.
§ 11 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Bremen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: Datum folgt
